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Rheinverlauf

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Hygieneplan

Reinigung:

Die Wohnung wird vor der Vermietung (wie üblich!) gründlich gereinigt. Auf eine routinemäßige Flächendesinfektion wird auf Anraten des Robert-Koch-Institutes allerdings verzichtet.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html

Zitat: „Für SARS-CoV-1 konnte gezeigt werden, dass das Virus bis zu 6 Tage auf bestimmten Oberflächen infektiös bleibt [Rabenau 2005], jedoch auf z.B. Papier und andern porösen Materialien schon nach wesentlich kürzerer Zeit inaktiviert wird [Lai 2005]. Aus ersten Untersuchungen geht hervor, dass SARS-CoV-2 ähnliche Eigenschaften zeigt [Doremalen 2020]……Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.

 
Mit dem Wissen, dass SARS-CoV-2 auf Oberflächen nach spätestens 6 Tagen inaktiv ist, wird bei Nichtbelegung von > 6 Tagen auf eine Flächendesinfektion verzichtet, da die Oberflächen dann nicht mehr infektiös sind. Sollte die Wohnung dennoch in einem deutlich kürzeren Abstand weiter vermietet werden oder Hygienebedenken bei der Endreinigung entstehen, werden alle häufigen Kontaktflächen wie Türklinken, Fenstergriffe, Infomappe, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Kühlschrank etc. sowie sensible Badoberflächen einer Flächendesinfektion unterzogen. Ansonsten kommen haushaltsübliche Reinigungsprodukte zum Einsatz, die gerade im Sanitärbereich eine gründliche Reinigung gewährleisten. 


Anreise/Empfang/Bezahlung/Abreise:

Der Gast wird unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m an der Haustür empfangen und unter Einhaltung des Mindestabstandes zum Eingang der Ferienwohnung begleitet. Der Weg dorthin ist außerhalb des Gebäudes. Auf Händeschütteln wird verzichtet. Der Schlüssel steckt zur Übergabe bereits in der Wohnungstür. Ein gemeinsamer Zutritt der Vermieter mit den Gästen zur Wohnung zwecks Einweisung erfolgt nicht. Unterlagen wie Gästekarte und Rechnung liegen bereits vor Anreise der Gäste in der Ferienwohnung.

Die Bezahlung erfolgt wahlweise auf Wunsch der Gäste bargeldlos per Überweisung, PayPal oder in bar. Beim Wunsch der  bargeldlosen Abwicklung wird die Rechnung im Vorfeld per Mail als PDF-Dokument zugestellt.

Bei der Abreise ist der Wohnungsschlüssel in der Wohnung zu belassen.

 

Gemeinschaftsbereiche:

Die Ferienwohnung bildet eine abgeschlossene Einheit und steht zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Die Terrasse ebenso. Somit entfallen Gemeinschaftsbereiche.

Der Zugang zur Ferienwohnung gilt als öffentlicher Verkehrsweg (nicht Verkehrsmittel), auf dem der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten ist.

 

Hygienetipps:

·         Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife für mindestens 20 Sekunden

·         Hust- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Ellenbeuge)

·         Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern.

Weitere Hygienetipps findet man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html